KONZERT DES DEUTSCHEN MUSIKRATES


Gefördert werden überzeugende Konzeptionen, die eine schlüssige, innovative und qualitätvolle Programmgestaltung im Rahmen eines Konzertes, eines experimentellen Projektes oder einer Konzertreihe mit zeitgenössischer Musik enthalten.

 

Durch die Förderauswahl sollen insbesondere interessante und originelle Konzeptionen der Aufführung und Vermittlung zeitgenössischer Musik unterstützt werden.

 

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der überwiegende Teil des Programms Neue Musik enthält, die nach 1980 komponiert wurde. Eine Ausnahme gilt für Anträge von Sinfonieorchestern, bei deren Programmen die Neue Musik nicht zwingend den überwiegenden Anteil ausmachen muss. Ebenso ist ausschlaggebend, dass das Konzertprogramm zeitgenössische Kompositionen deutscher oder in Deutschland lebender Komponistinnen bzw. Komponisten enthält.

 

Das Förderprogramm "Konzert des Deutschen Musikrates" ist offen gegenüber der vielgestaltigen Neuen-Musik-Szene in Deutschland und schließt jedwede interpretatorische Auseinandersetzung mit Neuer Musik ein. Anträge können vom einzelnen Künstler bis hin zu größeren Formationen oder Gruppierungen, einschließlich Sinfonieorchestern, gestellt werden.

 

Nächster Einreichschluss:  Freitag 15. Februar 2013 - für Projekte ab 01.07.2013.

Bitte lesen Sie vor einer Antragstellung die komplette Ausschreibung mit den Hinweisen zum Antragsverfahren. Klicken Sie bitte hier: Ausschreibung 2013/2014

 




Deutscher Musikrat

gGmbH

Konzert des

Deutschen Musikrates

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